Elektronische Fahrbewilligungen für Gemeindestrassen

Elektronische Fahrbewilligungen für Gemeindestrassen

Auf den nachfolgenden Gemeindestrassen besteht ein Fahrverbot für Motorwagen und Motorräder:

- Schrabachtobel, Einmündung Salginer bis Alp Mutten inkl. Litziwald

- Wäschchrut, ab Kiesgrube Val

- Partschils, ab Eisbahngelände

- Blaisa, ab Spitzlig

- Schassein, ab Kantonsstrasse

- Landquartberg, ab RhB Unterführung

- Alpstrasse, ab Schuders bis Drusa

Diese Strassen dürfen, abgesehen von wenigen Ausnahmen (Gesetz für das Befahren von Wald- und Alpstrassen mit Motorfahrzeugen, Art. 3), nur mit einer Bewilligung befahren werden.

Bewilligung

Betrag

Bemerkung

lösbar bei der Gemeinde

lösbar per App

Tagesbewilligung (24h)

10.00

Fahrzeuge bis 3.5 t

X

(mit einem Kennzeichen)

X

(mit einem Kennzeichen)

Monatsbewilligung (30d)

40.00

Fahrzeuge bis 3.5 t

X

(mit einem oder zwei Kennzeichen)

X

(mit einem Kennzeichen)

Jahresbewilligung (Kalenderjahr)

120.00

Fahrzeuge bis 3.5 t

X

(mit einem oder zwei Kennzeichen)

 

Für Fahrzeuge über 3.5t kann der Gemeindevorstand nach Massgabe der Tragfähigkeit der Strasse, nach Häufigkeit der Fahrten, nach Streckenlänge und nach Gesamtgewicht des Fahrzeuges einen Betrag an den zusätzlichen Strassenunterhalt erheben (Art. 8 EGzSVG).

X

 

Wie löse ich eine Tages- oder eine Monatsbewilligung?

Einfach den QR-Code mit der TWINT-App scannen und den Angaben folgen. Oder Sie laden sich die App "Parkingpay" herunter und lösen die Fahrbewilligung via App. (Anleitung siehe Dokumente).

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