Genehmigung des Auflageprojekts Instandstellung Alpweg Drusa, Gemeinde Schiers
Mit Verfügung vom 31. März 2026 hat das Departement für Volkswirtschaft und Soziales, gestützt auf Art. 44quater des Meliorationsgesetzes des Kantons Graubünden (MelG; BR 915.100), das oben genannte Auflageprojekt mit Auflagen genehmigt.
Gegen diese Publikation kann innert 30 Tagen seit Mitteilung Beschwerde beim Obergericht des Kantons Graubünden, Grabenstrasse 30, 7001 Chur, erhoben werden. Sie ist in doppelter Ausfertigung und unterschrieben einzureichen. Die Beschwerde hat ein Rechtsbegehren, den Sachverhalt sowie eine Begründung zu enthalten. Die angefochtene Verfügung sowie allfällige weitere Beweismittel sind beizulegen.
Innerhalb der Beschwerdefrist kann, nach telefonischer Voranmeldung, Tel. 081 257 24 32, im Amt für Landwirtschaft und Geoinformation, Ringstrasse 10, 7001 Chur, Einsicht in die Verfügung und die Akten genommen werden.
Amt für Landwirtschaft und Geoinformation
Schiers, 10.04.2026