31. Dezember 2025

Leider muss vermehrt festgestellt werden, dass trotz Wintereinbruch Elektrozäune auf Wiesen und Allmenden immer wieder stehen gelassen werden. Die Kunststoffbänder sowie Drähte sind nach Ende der Weidezeit zu demontieren. An diesen Materialien verfangen sich die Wildtiere und strangulieren sich selbst, bleiben angebunden und verhungern vielfach. Gemäss Art. 4 des Tierschutzgesetzes und Art. 7 der Tierschutzverordnung sind Weidezäune temporäre Anlagen, die regelmässig revidiert und kontrolliert werden müssen. Nach Gebrauch sind diese vollständig zu entfernen.

Auch müssen alle Siloballen vor dem Wintereinbruch bei einem Betriebsgebäude konzentriert gelagert werden.

Gemeindeverwaltung

Schiers, 31.12.2025