Gemeindeversammlung vom 20. Juni 2025 – Fakultatives Referendum
Die Gemeindeversammlung vom 20. Juni 2025 hat folgenden Beschluss gefasst, der gemäss Art. 38 in Verbindung mit Art. 26 der Gemeindeverfassung dem fakultativen Referendum unterliegt:
Kreditgenehmigung Belagsanierung Tersierstrasse
Mit grossem Mehr, keiner Gegenstimme und zwei Enthaltungen hat die Gemeindeversammlung dem Beschluss zugestimmt.
Innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung können 300 Stimmberechtigte schriftlich die
Urnenabstimmung verlangen.
Sofern kein Referendum ergriffen wird, erlangt der vorerwähnte Beschluss der Gemeindeversammlung am 31. Tag nach der Veröffentlichung Rechtskraft.
Der Gemeindevorstand