Holen Sie sich Ihr Energieholz us ünschem Wald!
Das Sammeln von Dürrholz zum Eigenbedarf ist für den Einwohner der Gemeinde Schiers ab 15. Oktober 2024 bis 15. Dezember 2024 gestattet.
Als Dürrholz gilt nur Holz, das stehend oder liegend, vollständig dürr ist. Alle markierte/gezeichneten Bäume, liegend oder stehend und Spechtbäume dürfen nicht gesammelt werden.
In den nachfolgenden Gebieten ist das Dürrholzen verboten:
· Im Chilchwald (laufende Holzschläge)
· Im Chobelwald, zwischen den Strassen
· Entlang der Kantonsstrassen, Schuderser- und Stelserstrasse
· in den Privatwaldungen (ausser der Eigentümer selbst)
Der Sammler hat erst Anrecht auf das Dürrholz, wenn der Dürrständer entastet und zersägt ist. Die Menge darf 3 Klafter pro Haushalt nicht übersteigen. Das Holz ist auf Haufen zu schichten und mit dem Namen des Sammlers anzuschreiben. Über nicht angeschriebenes Holz kann die Gemeinde frei verfügen.
Das Fällen und Rücken sind nur von 07.30 bis 17.00 Uhr gestattet. Alles Holz ist bis zum
1. Mai 2025 aus dem Wald zu führen.
Die Versicherung ist Sache des Sammlers. Die Gemeinde lehnt jede Haftung ab. Der Sammler haftet für alle Schäden gegenüber der Gemeinde und Dritten.
Jeder Sammler hat Anzahl, Brusthöhendurchmesser und den Standort der gerüsteten Bäume der Dienststelle Wald / Wanderwege per E-Mail, waldwanderwege@schiers.ch, zu melden!
Wald / Wanderwege
Schiers, 11.10.2024