Fristen-/ Verlängerungen für Steuererklärung

Einreichung der Steuererklärungen

Sämtliche Steuererklärungen werden ab der Steuerperiode 2016 nicht mehr auf dem Steueramt Schiers, sondern direkt an die Kantonale Steuerverwaltung Graubünden in Chur an nachfolgende Adresse eingereicht:

Kantonale Steuerverwaltung GR
Verarbeitungszentrum 1/KO
Steinbruchstrasse 18
7001 Chur

Fristverlängerungen

Bedingt durch den zentralen Eingang der Steuererklärungen ergibt sich, dass die Fristverlängerungsgesuche zentral in Chur durch das Steuerkommissariat behandelt werden. Fristverlängerungsgesuche sind daher ab der Steuerperiode 2017, wie folgt einzureichen:

Kantonale Steuerverwaltung GR
Verarbeitungszentrum 2/KO
Steinbruchstrasse 18
7001 Chur
Tel. 081 257 34 93

  • Die Fristerstreckungsgesuche sind mit folgenden Angaben einzureichen: Vollständige Register-Nummer (inkl. Gemeinde-Nummer), Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnsitzgemeinde.
  • Die gewährten Fristen werden nicht bestätigt und sind grundsätzlich nicht verlängerbar. In begründeten Einzelfällen kann ausnahmsweise eine weitere Frist beantragt werden.

Zugehörige Objekte

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