23. Oktober 2026

Wir weisen die Tierhalter darauf hin, dass alle mobilen Weidezäune unmittelbar nach der Beweidung zu entfernen sind. Wir ersuchen die Tierhalter freundlich, dieser Weisung zum Schutz der Wildtiere nachzukommen und verweisen auf Art. 4 des Tierschutzgesetzes. Vielen Dank für die Erledigung.

 

Gemeindeverwaltung