Bauvorhaben in der Gemeinde Schiers

25. Juli 2025

In sämtlichen Baubewilligungen wird unter den besonderen Bedingungen festgehalten, dass die Bauverwaltung rechtzeitig über Kontrollen zu benachrichtigen ist. Unter anderem über den Baubeginn und die Schlussabnahme. Um Verzögerungen der entsprechenden Kontrollen zu vermeiden, möchten wir die Bauherrschaften darauf hinweisen, diese Meldungen schriftlich und rechtzeitig zu machen.

Zudem weisen wir daraufhin, dass sämtliche Bauvorhaben rechtzeitig der Bauverwaltung gemeldet werden müssen. Anschliessend wird entschieden, welches Verfahren zur Anwendung kommt. Bei Fragen zu Baubewilligungen hilft Ihnen unsere Bauverwaltung gerne weiter.

Besten Dank für Ihre Mithilfe.

Bauverwaltung

Schiers, 25.07.2025