Vogelgrippe: Einschränkende Massnahmen für alle Geflügelhalter
Nach dem Nachweis des Vogelgrippenvirus bei Enten und einem Schwan auf dem Stadtweiher in Will (SG) am 21.11.2025 und angesichts der starken Zirkulation des Virus in Europa verstärkt das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) die Prävention.
Um der Ausbreitung der Vogelgrippe entgegenzuwirken, ist es wichtig, jeden Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögel zu verhindern. Für Geflügelhaltende gilt deshalb ab sofort Folgendes zu beachten:
- Der Auslauf von Hausgeflügel ist auf den geschlossenen Aussenklimabereich zu beschränken, oder
- Im Aussenklimabereich wird sichergestellt, dass die Futter- und Tränkestellen nicht zugänglich sind für Wildvögel und die Auslaufflächen und Wasserbecken durch Zäune oder Netze mit einer Maschenbreite von höchstens 4 cm gegen den Zuflug von Wildvögeln gesichert sind.
- Hühnervögel sind von Gänse- und Laufvögel getrennt zu halten.
- Tierhalterinnen und Tierhalter, welche diese Vorgaben nicht einhalten können, müssen das Hausgeflügel in einem geschlossenen Stall oder in einem anderen geschlossenen Halterungssystem halten, das für Wildvögel nicht zugänglich ist.
Das Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit (ALT, www.alt.gr.ch) und das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV, www.blv.admin.ch) stellen auf ihrer Website aktuelle Informationen zur Vogelgrippe in der Schweiz zur Verfügung.
Besten Dank für die Umsetzung.
Gemeindevorstand
Schiers, 28.11.2025